15.02.2010 - Ausgabe 1/2010 - von
Die Tiroler Landesregierung hat sich mit der Energiestrategie 2020 dafür ausgesprochen, alle Einsparpotentiale in den Bereichen Gebäude, Mobilität und Stromerzeugung zu nützen sowie den Ausbau der erneuerbaren Energieträger zu forcieren. Für die künftige Nutzung der Wasserkraft wurde nun der Entwurf eines umfassenden Kriterienkatalogs vorgelegt.
Das Ziel der Landesregierung ist klar: Umweltwärme, Solarenergie, Wasserkraft und Biomasse sowie neue Technologien zur effizienten Nutzung der bereitgestellten Energie sollen ausgenützt werden, um einerseits die aus den internationalen Vereinbarungen resultierenden Einsparziele zu erreichen und andererseits Tirol zum Vorreiter einer nachhaltigen Energiepolitik zu machen. Der Ausbau der Wasserkraft nimmt hierbei eine besondere Stellung ein, ist doch Wasser eine der vorrangigen und ergiebigsten natürlichen Ressourcen des Landes, so LHStv. Anton Steixner.
Die Nutzung der natürlichen heimischen Ressourcen sei, so Steixner weiter, mehr als notwendig, da einerseits bereits heute 20 Prozent des heimischen Strombedarfs durch Importe gedeckt werden müssen und andererseits nur etwa ein Drittel der insgesamt benötigten Energie aus erneuerbaren Ressourcen bereit gestellt werde. Steixner: „Auch aus der Überlegung, die Wertschöpfung im Land zu halten, müssen wir gegensteuern. Summa summarum beläuft sich der Kaufkraftabfluss zur Deckung der benötigten fossilen Heizenergie und der Treibstoffkosten bei aktuellen
Energiepreisen auf über 1,5 Milliarden Euro pro Jahr!“
Strategie für morgen. Ausgehend von der „Tiroler Energiestrategie 2020“ wurde deshalb im Mai 2009 ein interdisziplinäres Expertenteam mit der Ausarbeitung eines Kriterienkatalog-Entwurfs zur Bewertung einer integrativen und sinnvollen Nutzung des vorhandenen Wasserkraftpotenzials beauftragt. Dem Kriterienkatalog liegt eine fachübergreifende Gesamtbetrachtung zugrunde, nach dem eine technisch, gesamtwirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Nutzung der Wasserkraft in Zukunft angegangen werden soll.
„Die Nutzung der Wasserkraft ruft immer wieder Gegner auf den Plan, die dem Land eine unkoordinierte Vorgehensweise unterstellen. Außerdem wird kritisiert, dass in der Entscheidungsfindung die Belange der Umwelt zu wenig Gewicht fänden. Mit dem vorliegenden Diskussionspapier wollen wir einerseits diese Bedenken aus der Welt schaffen und andererseits den Unternehmen bzw. potentiellen Errichtungsgesellschaften eine Entscheidungsgrundlage liefern, mit der die Planung künftiger Projekte bereits vorab entsprechend der Kriterien angelegt werden kann“, so Steixner.
Die Behördenverfahren im Falle eines konkreten Wasserkraftprojektes, wie eine UVP, würden, so der Landeshauptmannstellvertreter, durch den Kriterienkatalog natürlich auf keinen Fall ersetzt werden.
Bekenntnis zur Umwelt. Laut dem derzeitigen Entwurf werden die Fachbereiche bei der Projektbeurteilung unterschiedlich stark gewichtet, wobei den Bereichen Naturschutz und Gewässerökologie mit 45 Prozent die größte Bedeutung beigemessen wird. Mit einer Gewichtung von 43 Prozent folgen die Bereiche Energie- und Wasserwirtschaft und schließlich mit zwölf Prozent folgt der Bereich Raumplanung. Entlang dieser Fachbereiche soll es in Zukunft einfacher und nachvollziehbar zu klären sein, ob ein Projekt realisiert werden kann oder nicht. Zusätzlich zu dieser Anleitung sollen in einem GIS-Modell außerdem modellfähige Kriterien graphisch dargestellt werden.
Weiterer Ablauf. Nach Vorlage des Entwurfs durch LHStv. Anton Steixner und die Vorstände der Landesabteilungen für Umweltschutz, Kurt Kapeller, für Wasserwirtschaft, Hubert Steiner, für Raumordnung, Franz Rauter und Herbert Biasi von der Landesbaudirektion, soll nun der Entwurf öffentlich diskutiert und im Sommer 2010 überarbeitet werden. „Der vorliegende Entwurf wird mit der betroffenen und interessierten Öffentlichkeit im Frühjahr 2010 diskutiert und anschließend vom Expertenteam finalisiert. Wir laden alle Bürger und speziell die Umweltorganisationen sowie Experten ein, den Entwurf kritisch zu analysieren und konstruktive Verbesserungsvorschläge einzubringen“, so Steixner. Nach der erfolgten Finalisierung des Kriterienkataloges soll letztlich, so der weitere Plan zur Vorgehensweise, die Inkraftsetzung per Beschluss der Tiroler Landesregierung erfolgen und als strategischer Planungsleitfaden verbindlich sein.