Entscheidungsverweigerung, Kleindünkel, Partei-Hick-Hack, Freunderlwirtschaft, Kompetenz-Wirr-Warr und Verantwortungslosigkeit – das sind die Gründe aufgrund derer seit Jahren eine Lösung des Müllthemas auf sich warten lässt. Die Landespolitik ließ bislang jedes Rückgrat vermissen, das notwendig gewesen wäre, das Müllproblem zu lösen. wia über einen der größten landespolitischen Skandale der letzten 17 Jahre.
Die Tiroler Abfallwirtschaft ist in keinster Weise orientierungslos! – so beantwortet das zuständige Regierungsmitglied LHStv. Hannes Gschwentner eine Anfrage von wia bezüglich der Tiroler Abfallwirtschaft.
Nach dem Bundesabfallwirtschaftsgesetz, führt das zuständige Regierungsmitglied aus, dürfen in Österreich seit erstem Jänner 2004 keine unbehandelten Restabfälle auf Deponien abgelagert werden. Tirol hat neben anderen Bundesländern von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, so Gschwentner weiter, die Frist bis zum ersten Jänner 2009 zu verlängern. Grund dafür war, dass in Tirol einerseits genügend Deponievolumen nach hohen technischen Maßstäben vorhanden gewesen sei und andererseits nicht ausreichend Kapazität in Behandlungsanlagen zur Verfügung gestanden habe.
Seit Anfang 2009 gilt, so Gschwentner weiter, dass die Tiroler Landesregierung für jene Bereiche (Deponien) Tirols, die über keine Behandlungsanlage verfügen, die Behandlung von 155.200 Tonnen an unbehandelten Restabfällen für einen Zeitraum von zwei Jahren, der optional auf drei Jahre ausgedehnt werden kann, ausgeschrieben hat. Die Ausschreibung ergab, dass der größte Teil der unbehandelten Restabfälle nach Deutschland und in die Schweiz und ein Teil der Gewerbe- und Shredderabfälle nach Ostösterreich exportiert werden. Der Transport erfolgt dabei mit Ausnahme von 700 Tonnen zur Gänze per Bahn – alles paletti also?
Unwahr und lückenhaft. Keinesfalls. LHStv. Gschwentner informiert unrichtig, da nicht einige Bundesländer sondern nur Tirol und Vorarlberg die Möglichkeit für eine Sonderregelung bis 2008 dermaßen umfassend ausgeschöpft haben (siehe Kasten). Zumindest lückenhaft erscheint die Beantwortung, wenn Gschwentner die Situation so darstellt, als ob nur ein kleiner Teil, der unbehandelte Restmüll, ausgeschrieben werden musste. Fakt ist, dass der gesamte Restmüll diesem Verfahren zu unterziehen war.
LHStv. Gschwentner verschweigt weiters, dass für die Deponierung auf Anlagen, die laut Gschwentner einen hohen technischen Maßstab hatten, zwischen 2004 und 2008 Abgaben an den Altlastensanierungsfonds zu zahlen waren. Abgaben, die die Tiroler Bevölkerung zu berappen hatte. Mindestens 70 Millionen Euro dürften hierbei an den Altlastensanierungsfonds geflossen sein. Der ehemalige LR Lindenberger spricht sogar von 100 Millionen Euro. Weiters verschweigt Gschwentner, dass es Tirol verabsäumt hat, auch während dieser Zeit eine längst fällige und nachhaltige Lösung zu verwirklichen. „Diesbezüglich von geordneten Bahnen zu sprechen, ist kühn“, so Johannes Huter, Geschäftsführer der Huter Transport und Recycling GesmbH.
Unendliche Geschichte. Doch die Geschichte beginnt früher. Bereits 2003 kam der Landesrechnungshof in seinem Bericht zur Abfallbewirtschaftung in Tirol zum Schluss, dass „eine Lösung für die circa 160.000 Tonnen des Tiroler Restmülls nicht in Sicht ist. Die Gründe hierfür sind zum Teil hausgemacht – kein geeignetes Projektmanagement- und Projektinformationssystem sowie mangelnder Entscheidungswille der Landesregierung – zum anderen Teil auch von externen Einflüssen, wie einem Expertenstreit über das beste Verfahren, dem Widerstand potentieller Standortgemeinden für eine zentrale Müllverbrennungsanlage und gegensätzliche Interessen von Deponie- und Behandlungsanlagenbetreibern, geprägt.
Guter Anfang. Dabei hätte alles eigentlich gar nicht so schlecht begonnen. Waren Anfang der 90er Jahre noch über 100 Deponien in ganz Tirol gezählt worden, die ihren Restmüll auf die eine oder andere abenteuerliche Weise entsorgten, so wurde diese Zahl mit Inkrafttreten des Abfallwirtschaftgesetzes von 1993, das unter dem damaligen LR Johannes Lugger beschlossen wurde, auf sechs Anlagen reduziert. Danach folgte nur wenig. Konnte Eva Lichtenberger zumindest die Mülltrennung, die vom Bund vorgeschrieben wurde, der Tiroler Bevölkerung gut verkaufen und so die Tiroler zu den Sammel- und Trennmeistern der Republik machen, ließen alle weiteren zuständigen Landesräte bis 2006 den notwendigen Entscheidungswillen vermissen. Konkret die Periode von Ende März 1999 bis Anfang Jänner 2006 unter Christa Gangl und Hannes Gschwentner müssen im Rückblick als verlorene Epoche bezeichnet werden.
Von Kleindünkel geprägt. Kann die Reduktion der Deponien sehr wohl als Erfolg verkauft werden, so muss jedoch festgestellt werden, dass die Tiroler Abfallwirtschaft grundsätzlich von mangelnder Weitsicht und geringer Bereitschaft zur Koordination geprägt war – der Versuch eines Tiroler Alleingangs musste an der Entwicklung im Bund scheitern. Im Juli 1990 beschloss der Tiroler Landtag unter LR Hermann Eigentler, dass laut Tiroler Abfallwirtschaftskonzept die Errichtung einer Müllverbrennungsanlage (MVA) in Tirol nicht vorgesehen ist. Gleichzeitig bahnte sich auf Bundesebene aber eine Gesetzesänderung an, die von den Ländern im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung eine nachhaltige Lösung einforderte. Erst 1994, als die Vorarbeiten zum Bundesgesetz bereits weit fortgeschritten waren, reagierte das Land. LR Lichtenberger gab die erste von insgesamt 13 Studien, die bis 2002 erarbeitet wurden, in Auftrag. Klaus Mayramhof, Direktor des Landesrechnungshofs: „Das war der Anfang einer wahren Studienorgie.“ Auftrag an die Studienersteller war es, eine Entscheidungsgrundlage für die Landesregierung zu erarbeiten, an Hand derer die Behandlung von Restmüll in Tirol gelöst werden sollte.
Deponierung untersagt. Im April 1996 wurde schließlich wie zu erwarten vom Bund die Deponieverordnung erlassen, nach der ab erstem Jänner 2004 die Ablagerung von Abfällen, deren Anteil an organischem Kohlenstoff mehr als fünf Prozent beträgt, nicht mehr erlaubt war. Ebenfalls wurde die Lagerung von Abfällen aus mechanisch-biologischer Vorbehandlung, sofern der aus der Trockensubstanz bestimmte Verbrennungswert dieser Abfälle mehr als 6.000 kJ pro Kilogramm beträgt, untersagt. Kurz, die Deponierung von unbehandeltem Restmüll wurde verboten. Und im Sinne einer nachhaltigen Lösung empfahl bereits die erste Tiroler Studie aus dem Jahr 1994 das Tiroler Abfallwirtschaftskonzept zu überarbeiten und eine Kombination aus mechanisch biologischer Anlage (MBA) und nachfolgender thermischer Behandlung umzusetzen.
Ohne Wirkung. Erst 1997, also drei Jahre nach der ersten Studie und ein Jahr nachdem das Bundesgesetz in Kraft getreten war, fasste die Landesregierung den Entschluss, rechtlich wie fachlich zu prüfen, welche Art der thermischen Müllbehandlung in Tirol umgesetzt werden soll – eine Studie wurde in Auftrag gegeben. Der Verfasser der Studie, der übrigens auch für die erste Studie verantwortlich zeichnet, kam nunmehr zu einem anderen Ergebnis als noch 1994: Die Vorteile einer MBA wurden relativiert, da der Vorteil einer MBA nur so lange gelte, so lange ein Deponievolumen vorhanden sei. Ist das Volumen erschöpft, werde die MBA-Deponie zur Altlast und das System kann nicht mehr in der laufenden Art weiter betrieben werden – also, so die Studie, sei eine Müllverbrennungsanlage allen anderen Nachsorgesystemen vorzuziehen. Ein klarer Auftrag könnte man meinen, doch bis auf teilweise abstruse Visionen unter Einsatz futuristischer Technologien brachte Lichtenberger nichts auf den Weg. Und dann folgte bis einschließlich 2000 im Grunde wieder gar nichts.
Jammerjahre. Im Jahr 2000 beschloss die Regierung, unter dem damals zuständigen Regierungsmitglied Christa Gangl eine Enquete zur Frage der Abfallbewirtschaftung einzuberufen. Allen Akteuren war zu dieser Zeit längst bewusst, dass das Deponieverbot ab 2004 gelten wird und die Vorlauf- sowie Errichtungszeiten für Restabfallbehandlungsanlagen, unabhängig von ihrer Beschaffenheit, eine erkleckliche Zeit in Anspruch nehmen.
Doch das schien niemanden zu berühren: Der Rechnungshofbericht stellte fest, dass „bei dieser Tagung lediglich Fachvorträge gehalten und hierüber ein Tagungsbericht verfasst“ wurde. Im Juli 2000 wurde vielmehr der Beschluss gefasst, die Anpassungsfrist für das Verbot der Deponierung durch eine Verordnung des Landeshauptmanns, der damals Weingartner hieß, bis zum 31. Dezember 2008, also dem letztmöglichen Zeitpunkt zu verlängern – Pönalzahlungen bzw. Zahlungen an den Altlastensanierungsfonds inklusive. Offensichtlich wollte in Tirol auf politischer Ebene niemand eine schnelle und nachhaltige Entscheidung fällen, es entsteht vielmehr der Eindruck, dass das Thema bis zum Sanktnimmerleinstag vor sich her geschoben werden sollte. Involvierte mutmaßen hinter vorgehaltener Hand, dass man schlicht und einfach annahm, auch über 2008 hinaus den Un-Zustand, der sich in der Tiroler Müllpolitik abzeichnete, weiterführen zu können.
Wie ein Burgenländerwitz. Doch nichtsdestotrotz gab Gangl als zuständiges Regierungsmitglied 2000 gleich noch eine Studie, für die wie bei allen vorangegangenen mindestens 20.000 Euro veranschlagt werden musste, in Auftrag: Aufgabe an die Studienersteller war es, entgegen der Empfehlungen der vorangegangenen Studie, einen geeigneten Standort für eine MBA und eine nachgeschaltete Restabfallbehandlung zu finden bzw. den Kreis der in Frage kommenden Standorte einzuschränken. Im Dezember 2000 wurde die Studie präsentiert. Vier Standorte für eine MBA wurden als geeignet bewertet: Roppen, Hall, Kufstein und Jochberg - die Standorte Innsbruck/Ahrental und Pill waren interessanterweise nicht dabei. Als MVA-Standort wurde als einzige ökonomisch wie ökologisch sinnvolle Destination Kundl genannt – schon damals.
Motiviert durch die Erkenntnisse dieser neuen Studie machten sich Christa Gangl und der damalige Chef der Abteilung Umweltschutz, Gerhard Liebl, übrigens ein Verfechter der MVA und vehementer Gegner einer MBA, fast schon in kindlich naiver Art nach Kundl auf, um die frohe Botschaft der Gemeinde mitzuteilen – das Debakel folgte auf den Fuß. Die Gemeinde ließ das unvorbereitete Duo abblitzen. „Gangl und Liebl dachten, sie müssten bloß nach Kundl fahren, die Gemeinde als Standort präsentieren und die Sache wäre erledigt. Es hat wohl kaum ein blauäugigeres Verhalten in der Landespolitik jemals vorher bzw. nachher wieder gegeben“, so DI Harald Schneider, Vorstandsdirektor der IKB, im Gespräch mit wia.